Förderungen für Photovoltaik 2018

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Neben deutschlandweiten Förderprogrammen bieten Thüringen und Baden-Württemberg zusätzliche Förderungen auf Länderebene an.

Förderung für Photovoltaik-Speicher

1. Speicherförderung vom Bund:
Die Förderhöhe beträgt 10% und kann bis Ende des Jahres beantragt werden.

Es müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Förderfähig sind Solar-Akkus, die innerhalb von 6 Monaten nach der Errichtung einer Photovoltaikanlage installiert werden, sowie Solar-Akkus, die zu Bestandsanlagen nachgerüstet werden (frühestes Installationsdatum 01.01.2013)

Es werden nur Photovoltaikanlagen mit einer Maximal-Leistung von 30 kWp gefördert

Nach Inanspruchnahme der Förderung darf nur noch 50% des Solarstroms ins Netz eingespeist werden und 50% müssen im Akku gespeichert werden

Der Hersteller des Solarspeichers muss eine Zeitwertersatzgarantie von mindestens 10 Jahren anbieten

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der eigenen Hausbank beantragt werden

2. Förderkredit der KfW

Bei der KfW-Bank können Förderkredite für PV Speicher beantragt werden. Die Finanzierung muss über einen Kredit mit der KfW finanziert werden. Dabei wird ein Tilgungszuschuss gewährt der nicht zurückgezahlt werden muss. Derzeit liegt der Tilgungszuschuss bei 16%.

Link zur KfW Website / Übersicht der Förderkredite

3. Zusätzliche Speicher-Förderung in einzelnen Bundesländern

Das 10.000 Häuser Programm in Bayern und das Programm „Markteinführung“ in Nordrhein-Westfahlen stellen weitere Möglichkeiten dar Zuschüsse bei der Errichtung von PV Anlagen zu erhalten. Diese sind unter Umständen mit anderen Programmen kombinierbar.

Inbetriebnahme Dachanlagen bis 10 kWp (Ct/kWh) Dachanlagen über 10 kWp bis 40 kWp (Ct/kWh) Dachanlagen über 40 kWp bis 100 kWp (Ct/kWh) Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen und Anlagen auf Freiflächen bis 100 kWp (Ct/kWh)
Ab 01.07.2018** 12,20 11,87 10,61 8,44

**) Degressionsberechnung nach § 49 EEG 2017 (anzulegender Wert abzüglich 0,4 Cent/kWh nach § 53 EEG 2017) in Abhängigkeit vom Zubau.

Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt TST-Solarstrom keine Gewähr. Rechtlich verbindlich sind nur die durch die Bundesnetzagentur veröffentlichte Vergütungssätze.

Link zur aktuellen EEG Vergütung für PV-Anlagen

 

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