Versicherung für Ihre PV-Anlage
Was ist versichert?
- Photovoltaik Module
- Wechselrichter, Verkabelung
- Montagerahmen und andere Befestigungselemente
- Mess-, Steuerungs-, und Regeltechnik-Bauteile
- Montage-, Gerüst- und Installationskosten
Wogegen ist man versichert?
- Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
- Fahrlässigkeit, Böswilligkeit und Sabotage
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
- Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
- Kurzschluss, Überspannung und Überstrom
- Blitzschlag, Brand, Explosion
- Naturgewalten (Frost, Hagel, Hochwasser, Schneedruck, Sturm)
- Diebstahl, Raub oder Plünderung
- Tierverbiss
Was wird entschädigt?
Im Schadensfall werden die Wiederherstellungskosten ersetzt, z.B.:
- Reparatur-, Montage- und Reisekosten
- Kosten für Ersatzteile
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Feuerlöschkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
- Kosten für die Gerüstgestellung, Bereitstellung eines Provisoriums
- Kosten für Luft-, Eil- oder Expressfracht
- Kosten für schadenbedingte Arbeiten an Dächern oder Fassaden
- Kosten für den Ersatz des Nutzungsausfalles infolge Austausch der Wechselrichter
Was ist nicht versichert?
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Kriegsereignisse jeder Art
- Erdbeben, Kernenergie
- Normale Abnutzung und Verschleiß
- Garantieschäden und Gewährleistungsansprüche
Montageversicherung für Ihre PV-Anlage
Was ist versichert?
Als Montageobjekt:
- Konstruktionen aller Art
- Maschinen, maschinelle und elektrische Eintrichtungen
- Apparate inkl. zugehöriger Reserveteile
Als Montageausrüstung:
- Geräte und Werkzeuge
- Gerüste und Krane
Als fremde Sachen:
- Gegenstände, die unter die Ausschlussbestimmungen
der Haftpflichtversicherung – “Bearbeitungsschaden” – fallen
Wogegen ist man versichert?
- Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit
- Vandalismus
- Diebstahl und Einbruch
- Betriebsunfälle, Bedienungsfehler
- Brand, Blitzschlag
- Konstruktions-, Guß-, oder Materialfehler
Was wird entschädigt?
Die Versicherung zahlt bis zur Höhe der Versicherungssumme die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Sache in den Zustand vor Schadenseintritt. Aufräumungs- und Bergungskosten gelten mit bis zu 2 % der Versicherungssumme für das Objekt mitversichert. Der Versicherungnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt.
Was ist nicht versichert?
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Kriegsereignisse jeder Art
- normale Witterungseinflüsse
- Kernenergie
- Verluste, die bei Bestandskontrollen festgestellt werden
- Schäden als Folge von betriebseinflüssen während der Erprobung
Was ist sonst noch wichtig?
Alle an dem Vertrag mit dem Besteller beteiligten Subunternehmer sind mitversichert, soweit deeren Lieferungen und Leistungen in der Versicherungssumme enthalten sind.