PV Versicherung

Versicherung für Ihre PV-Anlage

Was ist versichert?

  • Photovoltaik Module
  • Wechselrichter, Verkabelung
  • Montagerahmen und andere Befestigungselemente
  • Mess-, Steuerungs-, und Regeltechnik-Bauteile
  • Montage-, Gerüst- und Installationskosten

Wogegen ist man versichert?

  • Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
  • Fahrlässigkeit, Böswilligkeit und Sabotage
  • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
  • Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
  • Kurzschluss, Überspannung und Überstrom
  • Blitzschlag, Brand, Explosion
  • Naturgewalten (Frost, Hagel, Hochwasser, Schneedruck, Sturm)
  • Diebstahl, Raub oder Plünderung
  • Tierverbiss​

Was wird entschädigt?

​Im Schadensfall werden die Wiederherstellungskosten ersetzt, z.B.:

  • Reparatur-, Montage- und Reisekosten
  • Kosten für Ersatzteile
  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Feuerlöschkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
  • Kosten für die Gerüstgestellung, Bereitstellung eines Provisoriums
  • Kosten für Luft-, Eil- oder Expressfracht
  • Kosten für schadenbedingte Arbeiten an Dächern oder Fassaden
  • Kosten für den Ersatz des Nutzungsausfalles infolge Austausch der Wechselrichter

Was ist nicht versichert?

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Kriegsereignisse jeder Art
  • Erdbeben, Kernenergie
  • Normale Abnutzung und Verschleiß
  • Garantieschäden und Gewährleistungsansprüche

Montageversicherung für Ihre PV-Anlage

 

Was ist versichert?

Als Montageobjekt:

  • Konstruktionen aller Art
  • Maschinen, maschinelle und elektrische Eintrichtungen
  • Apparate inkl. zugehöriger Reserveteile

Als Montageausrüstung:

  • Geräte und Werkzeuge
  • Gerüste und Krane

Als fremde Sachen:

  • Gegenstände, die unter die Ausschlussbestimmungen
    der Haftpflichtversicherung – “Bearbeitungsschaden” – fallen

Wogegen ist man versichert?

  • Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit
  • Vandalismus
  • Diebstahl und Einbruch
  • Betriebsunfälle, Bedienungsfehler
  • Brand, Blitzschlag
  • Konstruktions-, Guß-, oder Materialfehler

Was wird entschädigt?

​Die Versicherung zahlt bis zur Höhe der Versicherungssumme die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Sache in den Zustand vor Schadenseintritt. Aufräumungs- und Bergungskosten gelten mit bis zu 2 % der Versicherungssumme für das Objekt mitversichert. Der Versicherungnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt.

Was ist nicht versichert?

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Kriegsereignisse jeder Art
  • normale Witterungseinflüsse
  • Kernenergie
  • Verluste, die bei Bestandskontrollen festgestellt werden
  • Schäden als Folge von betriebseinflüssen während der Erprobung

Was ist sonst noch wichtig?

Alle an dem Vertrag mit dem Besteller beteiligten Subunternehmer sind mitversichert, soweit deeren Lieferungen und Leistungen in der Versicherungssumme enthalten sind.